Einmal pro Jahr hat jede Person ab 6 Jahren, die vom Arzt ein inhalatives Arzneimittel verordnet bekommen hat, Anspruch auf diese Leistung. Diese wird von Ihrer Krankenkasse übernommen und ist für Sie komplett kostenfrei.
Versicherte, die laut Selbstauskunft in strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind, haben jedoch keinen Anspruch darauf.